Vorhang auf, Manege frei: Die Kleinsten vom Karneval Club Arheilgen gestalten ihre Sitzung unter dem Motto „Zirkus“
Echo-Online vom 25.01.2016
Autorin: Sibylle Maxheimer | Foto: André Hirtz
Vorhang auf, Manege frei: Die Kleinsten vom Karneval Club Arheilgen gestalten ihre Sitzung unter dem Motto „Zirkus“
Echo-Online vom 25.01.2016
Autorin: Sibylle Maxheimer | Foto: André Hirtz
Wer wir sind:
Alle von uns sind Jugendliche im 1. KCA, die neben der Arbeit im Jugendausschuss noch in Gruppen wie den Lollipops, Burning Steps, Hubba Bubbas oder der Männergarde aktiv beteiligt sind.
Was wir machen:
Wir planen die Kindersitzung, den Kindermaskenball und seit letztem Jahr die U-16 Party. Alle Dienstpläne für die Veranstaltungen gehen auch bei uns nicht spurlos vorbei - uns findet man am Spargelfest, dem Oster- und Weihnachtsmarkt und auch bei Vorbereitungen für Bewirtungseinsätze, wie Brötchen schmieren.
Wieso machen wir das:
Es ist toll im Verein etwas bewegen zu können. Unsere Meinung ist wichtig und wir werden mit unseren Ideen ernst genommen.
Nun wünschen wir allen eine gute Kampagne 2014!
Ansprechpartnerin:
Anja Jähne
Jugendleiterin
Alle Kinder und Jugendliche des 1.Karnevalclub Arheilgen zwischen 8 und 27 Jahren waren am Freitag, den 12.04. im Goldenen Löwen zur Jugendvollversammlung eingeladen. Die anwesenden Mitglieder ließen die vergangene Fastnachtskampagne Revue passieren, gaben ihre Meinungen zu den Veranstaltungen ab und äußerten Wünsche für die Zukunft.
Zur Vereinsjugend gehören alle Kinder und Jugendlichen vom 8. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr sowie alle Übungsleiter/innen, Trainer/innen und Betreuer/innen, die zur Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen eingesetzt sind.
Die Jugend des 1. KCA führt und verwaltet sich selbständig. Sie entscheidet über die ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.
Zentrale Aufgaben sind:
Organe der Vereinsjugend sind:
Änderungen der Jugendordnung können nur nach vorheriger Ankündigung von der jährlichen Vereinsjugendversammlung oder einer speziell zu diesem Zwecke einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.
Die Jugendordnung tritt mit der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung vom 19.03.2010 in Kraft.
POSTANSCHRIFT
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Untere Mühlstraße 9
64291 Darmstadt
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