Jugendarbeit beim 1. KCA

Was unser Jugendausschuss so alles macht

Oarhelljer Nachwuchs feiert närrisch (2)

Vorhang auf, Manege frei: Die Kleinsten vom Karneval Club Arheilgen gestalten ihre Sitzung unter dem Motto „Zirkus“

Echo-Online vom 25.01.2016
Autorin: Sibylle Maxheimer | Foto: André Hirtz

Kampagne
Darmstadt - Zur fünften Jahreszeit schicken die Oarhelljer ihren Nachwuchs in den Ring: Und der steht den Großen vom Karneval Club Arheilgen (KCA) in nichts nach, bietet bei seiner närrischen Kindersitzung am Samstagnachmittag gekonnte Showtänze, ulkige Sketche und jede Menge Lieder und Spiele. 

Der Jugendausschuss 2013/2014

Wer wir sind: 
Alle von uns sind Jugendliche im 1. KCA, die neben der Arbeit im Jugendausschuss noch in Gruppen wie den Lollipops, Burning Steps, Hubba Bubbas oder der Männergarde aktiv beteiligt sind. 

Was wir machen:
Wir planen die Kindersitzung, den Kindermaskenball und seit letztem Jahr die U-16 Party. Alle Dienstpläne für die Veranstaltungen gehen auch bei uns nicht spurlos vorbei - uns findet man am Spargelfest, dem Oster- und Weihnachtsmarkt und auch bei Vorbereitungen für Bewirtungseinsätze, wie Brötchen schmieren. 

Wieso machen wir das: 
Es ist toll im Verein etwas bewegen zu können. Unsere Meinung ist wichtig und wir werden mit unseren Ideen ernst genommen.

Nun wünschen wir allen eine gute Kampagne 2014!

Ansprechpartnerin:
Anja Jähne
Jugendleiterin

Neuer Jugendausschuss des 1.KCA

Alle Kinder und Jugendliche des 1.Karnevalclub Arheilgen zwischen 8 und 27 Jahren waren  am Freitag, den 12.04. im Goldenen Löwen zur Jugendvollversammlung eingeladen. Die anwesenden Mitglieder ließen die vergangene Fastnachtskampagne Revue passieren, gaben ihre Meinungen zu den Veranstaltungen ab und äußerten Wünsche für die Zukunft.

Jugendordnung des 1. KCA

§ 1 Zusammensetzung der Vereinsjugend

Zur Vereinsjugend gehören alle Kinder und Jugendlichen vom 8. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr sowie alle Übungsleiter/innen, Trainer/innen und Betreuer/innen, die zur Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen eingesetzt sind.


§ 2 Aufgaben

Die Jugend des 1. KCA führt und verwaltet sich selbständig. Sie entscheidet über die ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.

Zentrale Aufgaben sind:

  1. Entwicklung und Förderung neuer und zeitgemäßer Formen von Sport und Bewegung, von Bildung und Geselligkeit;
  2. Aufbau jugendgemäßer Organisationsformen;
  3. Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie mit anderen Bildungseinrichtungen;
  4. Förderung interkultureller Jugendverständigung sowie Initiierung und Aufbau nationaler und internationalen Jugendbegegnungen.


§ 3 Organe

Organe der Vereinsjugend sind:

  1. die Jugendversammlung (JV)
  2. der Jugendausschuss (JA)


§ 4 Jugendversammlung

  1. Die Jugendversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern der Jugend sowie den gewählten und berufenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (siehe § 1) zusammen.
    Sie ist das oberste Organ der Jugend des 1. KCA.
  2. Aufgaben der Jugendversammlung:
    • Information über die Aktivitäten des vergangenen Jahres, evtl. inkl. eines Kassenberichts
    • Entlastung und Wahl des Jugendausschusses
    • Sammlung von Veranstaltungsvorschlägen für das kommende Jahr, evtl. Abstimmung über
    • bereits vorbereitete Projekte
    • Änderung der Jugendordnung
  3. Die ordentliche Jugendversammlung findet jährlich mindestens einmal statt. Sie wird zwei Wochen vorher vom Jugendausschuss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der eingereichte Anträge schriftlich einberufen. Die Einladungen werden über die Sportgruppen an alle aktiven Kinder und Jugendlichen sowie an ihre Betreuer verteilt.
  4. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.


§ 5 Vereinsjugendausschuss

  1. Der Jugendausschuss besteht aus:
    • dem/der Jugendleiter/in, diese/r vertritt die Jugend im Vereinsvorstand
    • zwei Jugendsprechern/innen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    • Beisitzern/Beisitzerinnen, die nach Bedarf gewählt werden und mit konkreten Aufgaben betraut werden.
  2. Der Jugendausschuss ist zuständig für das Kinder- und Jugendangebot im Verein.Er entscheidet über die Verwendung spezieller Jugendmittel im Rahmen der Beschlüsse der Jugendversammlung und auf der Grundlage der Vereinssatzung.
  3. Aufgaben des Jugendausschusses sind die Koordination bestehender und bei Bedarf die Schaffung neuer Kinder- und Jugendangebote sowie die Vertretung der Kinder- und Jugendinteressen nach innen und außen.
  4. In den Jugendausschuss ist jedes Vereinsmitglied wählbar; bei den Jugendsprechern sind Altersgrenzen einzuhalten. Der Jugendausschuss bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
  5. Die Treffen des Jugendausschusses finden nach Bedarf statt.
  6. Der Jugendausschuss kann weitere Personen oder ganze Juniorteams beauftragen, konkrete, meist zeitlich begrenzte Projekte durchführen, unter anderem die Kindersitzung und den Kindermaskenball.


§ 6 Jugendordnungsänderungen

Änderungen der Jugendordnung können nur nach vorheriger Ankündigung von der jährlichen Vereinsjugendversammlung oder einer speziell zu diesem Zwecke einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.


§ 7 Inkrafttreten

Die Jugendordnung tritt mit der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung vom 19.03.2010 in Kraft.

website security

POSTANSCHRIFT

Geschäftsstelle
EP: Wenner
Untere Mühlstraße 9
64291 Darmstadt

BANKVERBINDUNG

Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt
IBAN: DE39 5085 0150 0006 0073 33
BIC: HELADEF1DAS

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.